Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lebenswerk Film
ein Angebot der Bunt und Blinkt UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Lebenswerk Film, einem Angebot der Bunt und Blinkt UG (haftungsbeschränkt), Euleneck 6, 59399 Olfen, Deutschland.
Die AGB gelten insbesondere für die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung, Aufnahme, Bearbeitung und Übergabe von dokumentarischen Filmporträts, Familienfilmen, Interviews, Erinnerungsfilmen, Trailern, Zusatzleistungen sowie damit zusammenhängenden Leistungen.
Kundinnen und Kunden können Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Briefings oder sonstige schriftliche Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Anbieter und Vertragspartner
Vertragspartner ist:
Bunt und Blinkt UG (haftungsbeschränkt)
handelnd unter der Marke Lebenswerk Film
Euleneck 6
59399 Olfen
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Timon Seitzer
E-Mail: kontakt@lebenswerk-film.de
Telefon: +49 157 85036293
Registergericht: Amtsgericht Coesfeld
Registernummer: HRB 20980
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE349010731
3. Art der Leistungen
Lebenswerk Film erstellt dokumentarische Filmproduktionen mit biografischem, familiärem und persönlichem Schwerpunkt.
Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- Vorgespräche und inhaltliche Vorbereitung
- Konzeption des Filmprojekts
- Interviewführung
- Dreharbeiten vor Ort
- Ton- und Bildaufnahmen
- Sichtung und Auswahl des Materials
- Filmschnitt und Dramaturgie
- Farbkorrektur und Tonbearbeitung
- Musikauswahl und Einbindung lizenzierter Musik
- Erstellung eines fertigen Films
- Erstellung eines Trailers, sofern vereinbart
- digitale Übergabe des fertigen Films
- weitere Zusatzleistungen nach individueller Vereinbarung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Briefing oder der individuellen schriftlichen Vereinbarung.
Lebenswerk Film schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter emotionaler, künstlerischer, familiärer, wirtschaftlicher oder persönlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
4. Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website, in sozialen Medien oder in sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
Mit dem Absenden einer Anfrage per Website, Kontaktformular, E-Mail, Telefon, WhatsApp oder auf sonstigem Weg gibt die Kundin oder der Kunde noch kein verbindliches Vertragsangebot ab, sondern nimmt zunächst Kontakt auf.
Nach Klärung der wesentlichen Projektdaten, insbesondere gewünschter Leistungsumfang, beteiligte Personen, Drehort, Terminrahmen und Preis, erhält die Kundin oder der Kunde ein individuelles Angebot.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin oder der Kunde das Angebot annimmt und Lebenswerk Film die Buchung bestätigt. Die Annahme und Bestätigung können insbesondere per E-Mail, schriftlich oder in Textform erfolgen.
Eine Rechnung oder Auftragsbestätigung dient der Zahlungsabwicklung und Dokumentation des geschlossenen Vertragsverhältnisses.
5. Mitwirkungspflichten der Kundin oder des Kunden
Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Filmprojekts erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Dazu können insbesondere gehören:
- Kontaktdaten der Ansprechperson
- Informationen zu den beteiligten Personen
- gewünschter Drehort
- Terminwünsche
- besondere organisatorische Hinweise
- Angaben zu gesundheitlichen oder situativen Einschränkungen, soweit sie für die Durchführung des Drehs relevant sind
- vorhandenes Foto-, Video- oder Archivmaterial, sofern dieses eingebunden werden soll
- notwendige Zustimmungen von beteiligten Personen
Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Drehort zugänglich ist und die Durchführung der Dreharbeiten dort erlaubt ist. Dies gilt insbesondere für private Wohnungen, Pflegeeinrichtungen, Veranstaltungsräume oder sonstige fremde Räumlichkeiten.
Soweit für den Dreh die Zustimmung weiterer Personen erforderlich ist, wirkt die Kundin oder der Kunde an der Einholung dieser Zustimmungen mit. Lebenswerk Film kann verlangen, dass beteiligte Personen vor oder während des Drehs eine gesonderte Einwilligungserklärung unterzeichnen.
Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unrichtiger Mitwirkung entstehen, können gesondert berechnet werden, sofern sie nicht von Lebenswerk Film zu vertreten sind.
6. Drehgenehmigungen, Rechte Dritter und bereitgestelltes Material
Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für bereitgestelltes Material die erforderlichen Rechte vorliegen. Dies betrifft insbesondere Fotos, Videos, Briefe, Musik, Dokumente, Archivmaterial oder sonstige Inhalte.
Die Kundin oder der Kunde versichert, dass durch die Übergabe und Nutzung des bereitgestellten Materials keine Rechte Dritter verletzt werden. Dazu gehören insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Datenschutzrechte und sonstige Schutzrechte.
Soweit für Dreharbeiten an bestimmten Orten besondere Genehmigungen erforderlich sind, etwa in Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Veranstaltungsorten, öffentlichen Einrichtungen oder auf fremdem Grundstück, wirkt die Kundin oder der Kunde an der Einholung dieser Genehmigungen mit.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass Lebenswerk Film bestimmte Genehmigungen einholt, liegt die Verantwortung für die Erlaubnis zur Nutzung des Drehortes bei der Kundin oder dem Kunden.
Die Kundin oder der Kunde stellt Lebenswerk Film von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass bereitgestelltes Material rechtswidrig verwendet wurde oder erforderliche Rechte, Genehmigungen oder Einwilligungen fehlen, sofern die Kundin oder der Kunde dies zu vertreten hat.
7. Durchführung der Dreharbeiten
Die Dreharbeiten erfolgen nach individueller Absprache am vereinbarten Drehort.
Lebenswerk Film entscheidet im Rahmen der vereinbarten Leistung fachlich und gestalterisch über Kameraeinstellungen, Bildgestaltung, Interviewführung, Tonaufnahme, Lichtsetzung und sonstige produktionsbezogene Fragen.
Die Kundin oder der Kunde erkennt an, dass dokumentarische Filmproduktionen von der tatsächlichen Gesprächssituation, der Tagesform der beteiligten Personen, den räumlichen Bedingungen, Lichtverhältnissen, Geräuschkulissen und weiteren äußeren Umständen abhängen.
Ein Anspruch darauf, dass bestimmte Aussagen, Themen, Emotionen oder Gesprächsinhalte entstehen oder im fertigen Film enthalten sind, besteht nicht.
Lebenswerk Film ist berechtigt, Dreharbeiten zu unterbrechen, anzupassen oder abzubrechen, wenn eine beteiligte Person erkennbar überfordert ist, sich unwohl fühlt oder die Durchführung aus gesundheitlichen, organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen wichtigen Gründen nicht zumutbar ist.
8. Gesundheitliche und persönliche Umstände
Da bei den Filmprojekten häufig ältere, kranke oder emotional belastete Menschen beteiligt sein können, ist Lebenswerk Film um eine flexible und angemessene Durchführung bemüht.
Die Kundin oder der Kunde informiert Lebenswerk Film rechtzeitig über Umstände, die für die Planung oder Durchführung des Drehs wesentlich sein können, insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, Pflegebedürftigkeit, Belastungsgrenzen, Ruhezeiten oder besondere Gesprächssituationen.
Lebenswerk Film erbringt keine medizinische, pflegerische, psychotherapeutische oder beratende Leistung. Die Verantwortung für die gesundheitliche Einschätzung, Begleitung und Betreuung der beteiligten Personen liegt bei der Kundin oder dem Kunden beziehungsweise den hierfür zuständigen Angehörigen, Betreuungspersonen oder Fachkräften.
9. Termine, Terminverschiebung und Absage
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Eine kostenfreie Terminverschiebung ist möglich, wenn sie rechtzeitig erfolgt und ein Ersatztermin gefunden werden kann. Bei gesundheitlichen Gründen einer zentral beteiligten Person bemühen wir uns auch kurzfristig um eine faire Lösung.
Soll ein Termin aus gesundheitlichen Gründen verschoben werden, bitten wir um eine Mitteilung spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, soweit dies möglich ist. Bei akuten Notfällen ist auch eine spätere Mitteilung möglich.
Bei kurzfristigen Absagen oder Terminverschiebungen aus Gründen, die nicht von Lebenswerk Film zu vertreten sind, können bereits entstandene und nicht vermeidbare Kosten berechnet werden. Dazu können insbesondere Reise-, Personal-, Technik-, Dienstleister- oder Vorbereitungskosten gehören.
Sofern im individuellen Angebot eine Ausfallpauschale vereinbart wurde, kann diese bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen berechnet werden. Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Lebenswerk Film ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt, technischen Ausfällen, Sicherheitsrisiken oder sonstigen Umständen, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
10. Einsatz freier Mitarbeitender und Dienstleister
Lebenswerk Film ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Leistungen freie Mitarbeitende, Subunternehmen oder sonstige Dienstleister einzusetzen.
Dies kann insbesondere Leistungen in den Bereichen Kamera, Ton, Licht, Schnitt, Farbkorrektur, Musik, Grafik, Übersetzung, Technik, Assistenz oder sonstige produktionsbezogene Leistungen betreffen.
Lebenswerk Film bleibt gegenüber der Kundin oder dem Kunden Vertragspartner und verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung nach Maßgabe des geschlossenen Vertrags.
Eingesetzte freie Mitarbeitende und Dienstleister werden, soweit erforderlich, zur Vertraulichkeit verpflichtet.
11. Preise, Zahlung und Teilzahlungen
Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Alle gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Bei Unternehmerinnen und Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies im Angebot entsprechend angegeben ist.
Zahlungen sind nach Maßgabe des jeweiligen Angebots oder der Rechnung fällig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Es kann eine Anzahlung vereinbart werden. Bei umfangreichen oder länger laufenden Projekten können Teilzahlungen für bereits erbrachte oder abgrenzbare Leistungsteile vereinbart werden.
Lebenswerk Film kann die Durchführung eines Drehs, die Fortsetzung der Bearbeitung oder die Übergabe des fertigen Films davon abhängig machen, dass fällige Zahlungen geleistet wurden.
Nutzungsrechte am fertigen Film werden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12. Reisekosten, Auslagen und Zusatzkosten
Reisekosten, Übernachtungskosten, besondere Materialkosten, Lizenzkosten, Mietkosten für Technik, Kosten externer Dienstleister oder sonstige Auslagen sind nur dann zusätzlich zu erstatten, wenn dies im Angebot angegeben oder nachträglich vereinbart wurde.
Soweit möglich, weist Lebenswerk Film vor Entstehung solcher Zusatzkosten auf diese hin.
Nicht vorhersehbare Zusatzkosten, die zur Durchführung des Projekts erforderlich werden und nicht von Lebenswerk Film zu vertreten sind, werden mit der Kundin oder dem Kunden abgestimmt, bevor sie ausgelöst werden.
13. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, können gesondert berechnet werden. Dazu können insbesondere gehören:
- zusätzliche Drehtage
- zusätzliche Drehorte
- zusätzliche Interviews
- umfangreiche Konzeptänderungen
- zusätzliche Schnittfassungen
- weitere Korrekturschleifen
- besondere Archivaufbereitung
- Digitalisierung oder Einbindung zusätzlicher Materialien
- zusätzliche Trailer, Kurzversionen oder Social-Media-Versionen
- Expressbearbeitung
- besondere Musik-, Lizenz- oder Sprecherleistungen
Lebenswerk Film weist nach Möglichkeit vor Ausführung zusätzlicher Leistungen auf entstehende Mehrkosten hin.
14. Schnitt, Gestaltung und Korrekturschleifen
Der Filmschnitt erfolgt nach fachlicher und künstlerischer Einschätzung von Lebenswerk Film unter Berücksichtigung des vereinbarten Projektziels.
Lebenswerk Film entscheidet insbesondere über Auswahl, Reihenfolge, Verdichtung und dramaturgische Gewichtung des aufgenommenen Materials.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist eine angemessene Korrekturschleife im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Diese umfasst sachliche Korrekturen, technische Fehlerkorrekturen und angemessene Änderungswünsche innerhalb des vereinbarten Konzepts.
Nicht umfasst sind grundlegende Neukonzeptionen, umfangreiche Umstrukturierungen, zusätzliche Fassungen, neue Musikauswahl nach bereits erfolgter Abstimmung, weitere Dreharbeiten oder Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen. Solche Änderungen können gesondert berechnet werden.
Gestalterische Entscheidungen innerhalb des vereinbarten Rahmens stellen keinen Mangel dar.
15. Abnahme und Mängel
Nach Fertigstellung stellt Lebenswerk Film der Kundin oder dem Kunden eine finale oder vorläufige Fassung zur Prüfung bereit.
Die Kundin oder der Kunde prüft die Fassung innerhalb einer angemessenen Frist und teilt etwaige Mängel oder Korrekturwünsche mit.
Berechtigte technische oder sachliche Mängel werden durch Lebenswerk Film behoben. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Kundin oder der Kunde lediglich mit einer vertretbaren künstlerischen oder dramaturgischen Entscheidung nicht einverstanden ist, sofern die Leistung dem vereinbarten Konzept und Leistungsumfang entspricht.
16. Übergabe des fertigen Films
Die Übergabe erfolgt digital, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Art der Übergabe kann insbesondere per Download-Link, Cloud-Übertragung, Dateiübertragung oder auf einem gesondert vereinbarten Datenträger erfolgen.
Liefertermine und Bearbeitungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung, verspätetem Feedback, technischen Problemen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs oder nachträglichen Änderungswünschen beruhen, verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten entsprechend.
17. Rohmaterial und Projektdateien
Die Herausgabe von Rohmaterial, Projektdateien, Schnittdateien, Tonspuren, Farbkorrekturdateien oder sonstigen Arbeitsdateien ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Lebenswerk Film ist berechtigt, Rohmaterial und Projektdateien nach Abschluss des Projekts zu löschen, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Eine Archivierung des Materials erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
18. Nutzungsrechte am fertigen Film
Lebenswerk Film bleibt Inhaberin der urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Rechte an den von ihr erstellten Film-, Bild-, Ton- und Schnittwerken, soweit gesetzlich Rechte entstehen und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Nach vollständiger Zahlung erhält die Kundin oder der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht am fertigen Film für private Zwecke.
Die private Nutzung umfasst insbesondere:
- Anschauen im Familien- und Freundeskreis
- Weitergabe an Familienmitglieder und nahestehende Personen
- private Speicherung
- private Vorführung im nicht-öffentlichen Rahmen
- Nutzung im Rahmen einer privaten Familienveranstaltung
Nicht gestattet sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Lebenswerk Film insbesondere:
- kommerzielle Nutzung
- öffentliche Vorführung außerhalb des privaten Rahmens
- Veröffentlichung auf Websites, Social Media oder Videoplattformen
- Bearbeitung, Veränderung oder Neuschnitt des Films
- Verwendung einzelner Ausschnitte für eigene öffentliche Inhalte
- Verkauf, Lizenzierung oder sonstige Weitergabe an Dritte zu gewerblichen Zwecken
Abweichende oder weitergehende Nutzungsrechte können individuell vereinbart werden.
19. Musik, Archivmaterial und Drittmaterial
Soweit Lebenswerk Film Musik, Archivmaterial, Fotos, Grafiken oder sonstige Drittmaterialien einbindet, erfolgt dies nach Maßgabe der jeweiligen Lizenzbedingungen.
Die Nutzung solcher Materialien ist grundsätzlich nur im Rahmen des vereinbarten Filmprojekts und der eingeräumten Nutzungsrechte gestattet.
Eine isolierte Nutzung, Bearbeitung oder Weiterverwendung von Musik, Archivmaterial oder sonstigem Drittmaterial ist nicht gestattet.
Stellt die Kundin oder der Kunde eigenes Material zur Verfügung, insbesondere Fotos, Videos, Musik, Dokumente oder sonstige Inhalte, versichert sie oder er, über die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu verfügen.
Die Kundin oder der Kunde stellt Lebenswerk Film von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass bereitgestelltes Material rechtswidrig verwendet wurde oder erforderliche Rechte bzw. Einwilligungen fehlen, sofern die Kundin oder der Kunde dies zu vertreten hat.
20. Einwilligungen beteiligter Personen
Die Aufnahme und Verarbeitung von Bild-, Ton- und Videomaterial beteiligter Personen erfolgt nur im rechtlich zulässigen Rahmen.
Lebenswerk Film kann vor oder während des Projekts gesonderte Einwilligungen beteiligter Personen einholen, insbesondere für Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sowie für die Verarbeitung im Rahmen des Filmprojekts.
Eine werbliche Nutzung, Veröffentlichung oder Nutzung zu Referenzzwecken durch Lebenswerk Film erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Wird eine Einwilligung verweigert oder widerrufen, kann dies Auswirkungen auf die Durchführung, Gestaltung oder Fertigstellung des Filmprojekts haben.
21. Referenzen und werbliche Nutzung
Eine Nennung der Kundin oder des Kunden als Referenz sowie die Nutzung von Namen, Bildmaterial, Videomaterial, Zitaten, Ausschnitten, Standbildern oder sonstigen Projektergebnissen zu Werbe-, Portfolio- oder Referenzzwecken erfolgt nur nach gesonderter ausdrücklicher Einwilligung.
Ohne eine solche Einwilligung nutzt Lebenswerk Film das Projekt nicht öffentlich als Referenz.
Eine erteilte Einwilligung kann gesondert geregelt und inhaltlich, zeitlich oder räumlich beschränkt werden.
22. Vertraulichkeit
Lebenswerk Film behandelt persönliche, familiäre, biografische, gesundheitliche und sonstige vertrauliche Informationen besonders sorgfältig und vertraulich.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Filmprojekts erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine Einwilligung vorliegt.
Freie Mitarbeitende oder Dienstleister, die in ein Projekt eingebunden werden, werden zur vertraulichen Behandlung der ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet, soweit dies erforderlich ist.
Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen über interne Arbeitsweisen, unveröffentlichte Konzepte, Kalkulationen und sonstige nicht öffentliche Informationen von Lebenswerk Film vertraulich zu behandeln.
23. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Lebenswerk Film.
Die Datenschutzerklärung ist auf der Website abrufbar.
24. Widerrufsbelehrung für Verbraucherinnen und Verbraucher
Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucherinnen oder Verbraucher sind und der Vertrag im Fernabsatz, zum Beispiel per E-Mail, Telefon, Website oder Online-Kommunikation, oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, haben Sie grundsätzlich das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Der Widerruf ist zu richten an:
Bunt und Blinkt UG (haftungsbeschränkt)
handelnd unter der Marke Lebenswerk Film
Euleneck 6
59399 Olfen
Deutschland
E-Mail: kontakt@lebenswerk-film.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Wenn Sie ausdrücklich verlangen, dass wir bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und wir bereits Leistungen erbracht haben, sind Sie im Fall eines Widerrufs verpflichtet, uns einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.
Der Betrag bemisst sich nach dem Anteil der bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vereinbarten Gesamtumfang.
Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen vorzeitig erlöschen, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Digitale Inhalte
Soweit digitale Inhalte bereitgestellt werden, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen, und Sie bestätigt haben, dass Sie dadurch mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
25. Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular verwenden. Die Nutzung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.
An:
Bunt und Blinkt UG (haftungsbeschränkt)
handelnd unter der Marke Lebenswerk Film
Euleneck 6
59399 Olfen
Deutschland
E-Mail: kontakt@lebenswerk-film.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die folgende Leistung:
Bestellt am:
Name der Verbraucherin / des Verbrauchers:
Anschrift der Verbraucherin / des Verbrauchers:
E-Mail-Adresse:
Datum:
Unterschrift, sofern der Widerruf auf Papier erfolgt:
26. Haftung
Lebenswerk Film haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lebenswerk Film nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt.
Lebenswerk Film haftet nicht für Umstände, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere für unrichtige oder fehlende Angaben der Kundin oder des Kunden, fehlende Einwilligungen Dritter, ungeeignete Drehorte, Störungen durch Dritte, gesundheitliche Tagesform beteiligter Personen oder technische Probleme im Verantwortungsbereich der Kundin oder des Kunden.
27. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Lebenswerk Film, die Leistung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Krankheit, Unfall, Verkehrsstörungen, Stromausfälle, technische Ausfälle außerhalb unseres Verantwortungsbereichs oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden können.
In solchen Fällen werden die Parteien eine angemessene Lösung suchen, insbesondere die Vereinbarung eines Ersatztermins.
28. Laufzeit und Kündigung
Die Dauer der Zusammenarbeit richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Auftrag.
Nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Ausgleich der offenen Vergütung endet die jeweilige Zusammenarbeit automatisch, sofern nicht ausdrücklich eine fortlaufende Leistung vereinbart wurde.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
Im Fall einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachten Leistungen und entstandenen, nicht vermeidbaren Kosten zu vergüten, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht Lebenswerk Film die Kündigung zu vertreten hat.
29. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
30. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Verbraucherinnen oder Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt, sofern sie gesetzlich anwendbar sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
